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Auswirkungen des Corona-Lockdowns ab dem 16. Dezember 2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Daraus ergeben sich leider auch für uns als Fahrschule umfangreiche Einschränkungen: Fahrschulbetrieb Zum einen ist jeglicher Präsenzunterricht bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Onlineunterrichte hingegen sind weiterhin erlaubt. Die Fahrausbildung ist zudem nur noch „berufsbezogen“ erlaubt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand bedeutet „berufsbezogen“ beispielsweise…

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