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Neu ab 1. April 2021: Die „Automatikregelung“ B197

Ursprünglich war sie schon für das Jahr 2020 geplant, nun gilt sie ab dem 1. April 2021: Die sogenannte „Automatikregelung“. Sie ermöglicht, dass Fahrschüler*innen der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie lediglich nach(!) der praktischen Grundausbildung mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten…

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