Sie gilt bereits seit dem 1. April 2021:
Die sogenannte “Automatikregelung” B197. Sie ermöglicht, dass Fahrschüler*innen der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müsst ihr lediglich während oder ggf. auch nach(!) eurer Klasse B Ausbildung mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe machen – dann bescheinigen wir euch die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe, die ihr uns vorher in einer mindestens 15minütigen Testfahrt (keine Prüfung!) nachweist.
- reine Fahrerschulung, keine(!) neue Fahrerlaubnis
- Zehn Übungsstunden auf Schaltgetriebe
- kann während der Klasse B Ausbildung oder auch nachträglich erworben werden
- zum Abschuss gibt es nur eine 15minütige Testfahrt mit eurem Fahrlehrer
- keine(!) praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
Selbstverständlich stehen in unserer Flotte jederzeit ausreichend Fahrzeuge bereit, sowohl mit Automatik-, als auch mit Schaktgetriebe. Sprecht uns also gerne jederzeit auf die „Automatikregelung“ an!