Wichtiger Hinweis: Ab sofort unterliegen wir der 2G-Regelung!
Leider entwickeln sich die Corona Zahlen aktuell wieder in eine sehr unerfreuliche Richtung. Durch die neue Corona Schutzverordnung des Landes NRW gilt auch für uns folgende Änderung: Für Fahrschulen (Bildungseinrichtungen) ist die 2G-Regel (Geimpft/Genesen) vorgegeben, diese ergibt sich aus §4, Absatz 2 der CoronaSchutzVO: „Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse…











