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Führerschein mit 17 Jahren - Begleitendes Fahren

Die Ausbildung darf mit 16 ½ Jahren mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beginnen. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) angegeben werden, da diese in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können bis zu neun Personen angegeben werden (-> mehr Fahrmöglichkeiten )!

 

Die Anforderungen an die Begleitperson(en) sind:

Die Aufgaben der Begleitperson sind:

Wichtig ist, dass die Begleitperson nur Beifahrer ist. Das Eingreifen ist verboten. Der Fahranfänger ist alleinverantwortlich.

Drei Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische und einen Monat vorher darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres erhält der Fahranfänger eine befristete Prüfbescheinigung, die übrigens nur in Deutschland gültig ist!

 

Führerschein mit 17

 

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nicht ohne Begleitperson fahren. Diese hat den Führerschein immer mitzuführen.

Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Der Fahranfänger muss die Prüfbescheinigung und seinen gültigen Personalausweis immer mit sich führen (da die Prüfbescheinigung kein Foto enthält). Nach Antragstellung erhält der Fahranfänger mit 18 Jahren einen Kartenführerschein und darf ab dann natürlich ohne Begleitung fahren.

 

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